Im Amt der Vorarlberger Landesregierung gelangt folgende Leitungsfunktion zur Nachbesetzung:

Vorständin oder Vorstand der Abteilung Straßenbau

mit einem Beschäftigungsausmaß von 100%.

Die Abteilung Straßenbau ist eine Abteilung des Amtes der Vorarlberger Landesregierung in Feldkirch mit ca. 260 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Zu den Aufgaben der Abteilung gehören u.a. die Bewirtschaftung und Werterhaltung der Landesstraßen und deren Anlagen, Sicherstellung der Betriebsbereitschaft des Fahrbahnnetzes (Fahrbahninstandhaltung, Straßenausrüstung und Winterdienst), die Mitwirkung bei der Erstellung und Umsetzung der Verkehrskonzepte in Vorarlberg, Steuerung der Entwicklung des Radwegenetzes, Planung, Projektierung und Durchführung von Baumaßnahmen und die Erarbeitung von Strategien und Konzepten zur Anhebung der Verkehrssicherheit.

Ihre Aufgaben:

  • Fachliche, organisatorische und personelle Leitung der Abteilung
  • Erarbeitung von Entscheidungsgrundlagen und Beratung der Landesregierung im Bereich des Straßenbaus und der Werterhaltung
  • Strategische Planung und Koordination der Aktivitäten des Landes im Bereich des Straßenbaus
  • Vertretung von Landesinteressen gegenüber dem Bund und benachbarten Regionen
     

Ihr Profil:

  • Abgeschlossenes Hochschulstudium (240 ECTS) in einem für die Stelle relevanten Fachgebiet
  • Mehrjährige für die Stelle relevante Berufserfahrung
  • Ausgeprägte Führungsqualitäten und kommunikative Fähigkeiten
  • Unternehmerisches Denken
  • Strukturierte, analytische Arbeitsweise
  • Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit und Verhandlungsgeschick
Bitte bewerben Sie sich bis spätestens 15. September 2024 online über www.vorarlberg.at/stellenangebote. Mag. Markus Vögel, T 05574 511 20410, freut sich über Ihre Bewerbung.
Wir wertschätzen Vielfalt und begrüßen daher alle Bewerbungen.
Die Stelle ist in Gehaltsklasse 23 eingereiht. Bei Nachweis der erforderlichen Ausbildung und einschlägigen Berufserfahrung beträgt das Mindestgehalt € 9.337,97. Das Gehalt kann sich nach den Bestimmungen des Landesbedienstetengesetzes 2000 über die Anrechnung von besonders geeigneter Berufserfahrung erhöhen.
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