Pflichtpraktikum für Ausbildungszwecke außerhalb der Sommermonate

Das Amt der Vorarlberger Landesregierung bietet jährlich Plätze für Pflichtpraktikantinnen und Pflichtpraktikanten an. Diese Plätze stehen Studentinnen und Studenten zur Verfügung, die außerhalb der Sommermonate ein mehrwöchig geblocktes Pflichtpraktikum für ihre Ausbildung benötigen. Der Lern- und Ausbildungszweck steht im Vordergrund.

Als Pflichtpraktikantin oder Pflichtpraktikant haben Sie keinen Anspruch auf Entgelt, Urlaub, Sonderzahlungen und Entgeltfortzahlung im Krankenstand oder bei sonstiger Verhinderung. Als Anerkennung erhalten Sie jedoch pro voll absolviertem Praktikumsmonat eine Ausbildungsentschädigung von Euro 600,-. Dauert das Praktikum keinen vollen Kalendermonat, wird der Betrag anteilsmäßig ausbezahlt.


Wenn Sie an einem Pflichtpraktikum interessiert sind und die oben angeführten Voraussetzungen erfüllen, bewerben Sie sich bitte online über www.vorarlberg.at/stellenangebote und laden Sie folgende Dokumente hoch:
 
  • Bewerbungsschreiben
  • Lebenslauf
  • letztes Sammelzeugnis oder Studienerfolgsblatt
  • Bestätigung der Universität über die verpflichtende Absolvierung eines Praktikums

Bewerbungsfrist:

Die Bewerbungsfrist endet drei Monate vor dem möglichen Praktikumsantritt. Die Zahl der Praktikumsplätze ist begrenzt und in unterschiedlichen Themenbereichen angesiedelt.

Fragen zum Pflichtpraktikum beantwortet gerne:
Manuel Fischer, BA, T: +43 5574 511 20416, E-Mail: manuel.fischer@vorarlberg.at
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